Der Elektrobefund soll grundsätzlich Stromausfälle vermeiden und die Sicherheit,so wie die einwandfreie Funktion von Elektroinstallationen gewährleisten. Als Betreiber einer elektrischen Anlage (Vermieter von Wohnungen oder Mietshäuser oder anderen gewerblich genutzten Einrichtungen) besteht die behördliche Verpflichtung, diese alle 5 Jahre gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-62 überprüfen zu lassen, d.h. einen Elektrobefund erstellen zu lassen. Dies gilt seit 2010 auch bei der Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG.
Diese kann durch Abnutzungserscheinung oder Qualitätsmängel beeinträchtigt werden, aber auch durch unsachgemäße Veränderungen durch Dritte
Im Zuge der Überprüfung können auch mögliche Einsparpotentiale der Anlage aufgezeigt werden
Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. D.h. dem neuen Mieter ist eine dementsprechende Dokumentation der Prüfung (Elektrobefund) vorzulegen, in der die Prüfung bestätigt wird, und dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Bei geringen Belastungen insbesondere Büros, Handels- und Dienstleistungsbetrieben
In explosionsgefährdeten Bereichen
In explosionsgefährdeten Bereichen im Fall einer außergewöhnlichen Belastung
In Untertagebauarbeiten
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